Ablauf und Umfang des Inkassoverfahrens

Wir sorgen für eine strukturierte, vollständige und schnelle Bearbeitung Ihres Forderungseinzugs. Um die Reputation unserer Auftraggeber zu erhalten, setzen wir dabei auf eine nachhaltige Vorgehensweise.

Der Ablauf unserer Inkassodienstleistung gliedert sich wie folgt:

1. Auftragserteilung

Einfach und unkompliziert – damit wir für Sie tätig werden können, benötigen wir lediglich:

  • eine Rechnungskopie
  • einen Inkassoauftrag
  • eine Inkassovollmacht

2. Zahlungsaufforderung

Die Zahlungsaufforderung wird noch am Tage des Auftragseingangs an den Schuldner geschickt.

Gleichzeitig holen wir alle für die gerichtliche Geltendmachung erforderlichen Daten (z.B. Handelsregisterauszug, Gewerbeamtsanfrage, wirtschaftliche Auskünfte etc.) ein.

3. Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid

Nach Fristablauf machen wir die Zahlungsansprüche im gerichtlichen Mahnverfahren geltend. Legt der Schuldner Rechtsmittel ein, schalten wir nach Absprache mit Ihnen Rechtsanwälte zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche ein. Und dabei haben Sie nur einen Ansprechpartner: uns.

4. Kontaktaufnahme mit Schuldner / Zwangsvollstreckung

Nach Erhalt des Vollstreckungstitels nehmen wir Kontakt mit dem Schuldner auf.

In den einzelnen Zwangsvollstreckungsarten setzen wir unser vielseitiges, spezifisches Fachwissen ein, um hier vor anderen Gläubigern zum Zuge zu kommen.

  • Pfändung von Sachen, Rechten und Forderungen (Autopfändung, Kontopfändung, Lohnpfändung, Pfändung Lebensversicherung, Bausparvertrag etc.)
  • Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse
  • Haftanordnung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
  • Veranlassung der Eintragung von Zwangssicherungshypotheken
  • Arrestverfahren und einstweilige Verfügungen

5. Insolvenz

Im Insolvenzverfahren Ihres Schuldners melden wir Ihre Ansprüche an und setzen Aussonderungsrechte durch. Wir prüfen die Versagung der Restschuldbefreiung des Schuldners, um auch hier eventuell noch zum Erfolg zu kommen. Auf Wunsch erhalten Sie bei jedem Verfahrensschritt eine Benachrichtigung.